Mit einer paulianischen Anfechtung (Art. 285 ff. SchKG) sollen Vermögenswerte, welche vor der Insolvenz der Vollstreckung unterlagen, dieser wieder zugeführt werden. Insbesondere in einem Konkursverfahren oder bei einem Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung hat die paulianische Anfechtung eine grosse praktische Bedeutung.