Ein Freihandverkauf kann in allen Zwangsvollstreckungsverfahren zur Anwendung gelangen: in der Pfändung, bei der Pfandverwertung, im Konkurs oder beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Aufgrund dessen finden freihändige Verwertungen in der Praxis häufig statt. Dabei stellen sich immer wieder (teilweise auch neue) Rechtsfragen.